Jemandem \(oder: einer Sache\) Abtrag tun

Jemandem \(oder: einer Sache\) Abtrag tun
Jemandem (oder: einer Sache) Abtrag tun
 
Die gehobene Wendung »jemandem/einer Sache Abtrag tun« bedeutet, der betreffenden Person oder Sache zu schaden: Die harmlose kleine Affäre wird ihrer Popularität keinen Abtrag tun. Eine nachgewiesene Steuerhinterziehung könnte auch einem so mächtigen Mann in der Partei Abtrag tun.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Abtrag — Ạb|trag, der; [e]s, Abträge; jemandem oder einer Sache Abtrag tun (gehoben für schaden) …   Die deutsche Rechtschreibung

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